Melsungen.

Grobe Gewalt von Mietern kann bei einer außerordentlichen Kündigung eine vorherige Abmahnung überflüssig machen. Das gilt auch, wenn Mieter wegen psychiatrischer Erkrankungen unter Betreuung stehen. Denn die Anwendung von massiver Gewalt zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und störe den Hausfrieden nachhaltig, befand das Amtsgericht Melsungen (Az.: 4 C 325/17(170)), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (2/2018) des Deutschen Mieterbundes berichtet. dpa