Hamburg.

Nicht jede Modernisierung rechtfertigt eine höhere Miete. Wird das Badezimmer vergrößert, indem eine ehemals separate Toilette integriert wird, führt das nicht zu einer Wohnwertverbesserung. Das zumindest befand das Landgericht Hamburg (Az.: 333 S 45/16), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (WuM 11/2017) des Deutschen Mieterbundes berichtet.