Wiesbaden.
Vermieter und Verwalter müssen die Zentralheizung so regeln, dass im Winter in den Wohnungen eine Temperatur von 22 Grad herrschen kann. Das gilt für die Zeit zwischen 6 und 24 Uhr. Darauf weist die Hessische Energiespar-Aktion hin. dpa
Wiesbaden.
Vermieter und Verwalter müssen die Zentralheizung so regeln, dass im Winter in den Wohnungen eine Temperatur von 22 Grad herrschen kann. Das gilt für die Zeit zwischen 6 und 24 Uhr. Darauf weist die Hessische Energiespar-Aktion hin. dpa
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen