Pfaffenhofen.

Mieter dürfen in ihrer Wohnung Besuch empfangen – und zwar grundsätzlich so viel und so oft sie möchten. Richtet der Besuch einen Schaden an, so muss dafür nicht immer der Mieter haften. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen an der Ilm (Az.: 1 C 829/15), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein hinweist. Eine Klausel im Vertrag, die Mietern Verantwortung für jeden und alles überträgt, geht demnach zu weit.