Berlin.

Wohngemeinschaften sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt. Daher haben die Bewohner auch ein Recht darauf, einzelne Mieter auszutauschen. Allerdings dürfen Vermieter einen neuen WG-Mitbewohner aus einem wichtigen Grund ablehnen. Die finanzielle Situation eines Mitbewohners kann ein solcher Grund sein, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 314/15), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Ausgabe 9/2016) berichtet.