Schöningen. Das Geld stammt aus dem Sportstättensanierungsprogramm. 55 der knapp über 110 Förderanträge können positiv beschieden werden.

Das Land Niedersachsen hat für die Jahre 2019 bis 2022 ein insgesamt 100 Millionen Euro umfassendes Sportstättensanierungsprogramm aufgelegt, um die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen aufrechtzuerhalten. Der Niedersächsische Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, übergibt in den kommenden Wochen vor Ort einige dieser Förderbescheide.

Bürgermeister Malte Schneider: „Wir freuen uns sehr über die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen“

In der Stadt Schöningen fand die Bescheidübergabe am 24. September statt. „Wir freuen uns sehr über die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen, die erheblich dazu beitragen, unsere städtischen Sportanlagen weiterhin fit für den Schul- und Vereinssport zu halten“, so Bürgermeister Malte Schneider in einer Mitteilung der Stadt Schöningen. Staatssekretär Manke: „Ich freue mich sehr, zum Ende des Sommers erneut in die Kommunen fahren zu dürfen und die Förderbescheide persönlich zu übergeben. Gerade in der durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit sind solche Termine enorm wichtig, um den Sport zu fördern und zu zeigen, dass wir an unserer Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen nicht nur festhalten, sondern sie nachhaltig stärken und so zum Abbau des Investitionsstaus beitragen.“

Die Zuwendung wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil bis zu 80 Prozent betragen

Im aktuellen Förderjahr 2021 sind mehr als 110 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Sanierung von Sportstätten im Innen- und Sportministerium mit einer beantragten Fördersumme von mehr als 40 Millionen Euro eingegangen. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro. Bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt. Entsprechend der in der Förderrichtlinie festgelegten Förderkriterien werden im Jahr 2021 erneut hauptsächlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung und Modernisierung von Sporthallen und Hallenschwimmbädern gefördert. Erstmalig sind auch Sportplätze und Laufbahnen unter den zu fördernden Maßnahmen. 55 der knapp über 110 Förderanträge können positiv beschieden werden.