Grasleben. Die Samtgemeinde Grasleben muss ihren Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid zur Kreisumlage begründen. Dafür hat sie die Akten bekommen.

Mehrere Wochen hat die Verwaltung der Samtgemeinde Grasleben auf Akten vom Landkreis Helmstedt gewartet, um ihren Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage begründen zu können. Bis zum 16. November muss die Begründung beim Landkreis eingetroffen sein. Dieser Termin beendet bereits die zweite Fristverlängerung. Ohne Akten jedoch, so Samtgemeindebürgermeister Gero Janze, sei eine Begründung nicht möglich. Inzwischen arbeite man mit Hochdruck daran.

In der Samtgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden ist man der Meinung, dass der Landkreis bei der Festlegung der Kreisumlage die Interessen der Gemeinden zu wenig bis überhaupt nicht berücksichtigt. Dagegen wollen sie sich wehren. Bleibt der begründete Widerspruch erfolglos, soll die Klage folgen.