Rottorf. Der unbeschrankte Bahnübergang Rottorf auf der L249 war kurzzeitig gesperrt, weil dessen Sicherung nicht geklärt war. Zuständig ist die Lappwaldbahn.
Straßensperrung L249
Rottorf. Der unbeschrankte Bahnübergang Rottorf auf der L249 war kurzzeitig gesperrt, weil dessen Sicherung nicht geklärt war. Zuständig ist die Lappwaldbahn.
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