Helmstedt. Das Jobcenter sagt, es seien keine neue Antragstellung nötig. Höhere Regelsätze werden automatisch ausgezahlt. Wie sehen die Reformen aus?

Heike Bannach, Geschäftsführerin des Jobcenters Helmstedt, erklärt: „Bundesrat und Bundestag haben nun beschlossen, dass das Bürgergeld zum 1. Januar die Grundsicherung für Arbeitslose ablöst. Wir haben nun Klarheit und können uns darauf vorbereiten.“

Das neue Bürgergeld werde in zwei Stufen eingeführt. Die erste Stufe gelte vom neuem Jahr an und umfasse die Erhöhung der Regelsätze. Ebenso werde eine Bagatellgrenze eingeführt, die das Zurückfordern von Kleinstbeträgen vermeide, heißt es in der Mitteilung des Jobcenters weiter. Weitere Reformen greifen dann ab Juli. Dazu zählten die erweiterten Fördermöglichkeiten und das Weiterbildungsgeld. Heike Bannach fährt fort: „Das Bürgergeld ist die größte Reform seit der Einführung des SGB II im Jahr 2005.“ Besonders im Bereich der Förderungen sehe sie mehr Möglichkeiten: „Bildung statt Vermittlungsvorrang stehen für uns im Fokus.“

Die Bürgergeld-Reformen auf einem Blick

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar auf
502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter
6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Die Jobcenter übernehmen die Kosten der Wohnung. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit
520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibe gänzlich unberücksichtigt. Das Bürgergeld-Gesetz werde noch veröffentlicht.

Weitere Infos unter www.jobcenter-ge.de/helmstedt.de unter der Rubrik „Bürgergeld“.

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