Schöningen. Der öffentliche Badebetrieb erfolgt ab Donnerstag in bestimmten Zeit-Fenstern. Die Erteilung von Schwimmunterricht hat weiterhin erste Priorität.

Die stabile Inzidenz unter 35 im Landkreis Helmstedt macht es möglich: Das Schöninger Badezentrum Negenborn öffnet ab Donnerstag, 3. Juni, wieder für alle Bürger, teilt die Stadt Schöningen mit.

„In dieser besonderen Zeit bedarf es aber leider auch besonderer Maßnahmen, um einen öffentlichen Badebetrieb mit Hygienekonzept überhaupt zu ermöglichen“, betont Schöningens Bürgermeister Malte Schneider in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Badegäste müssen sich an Zeitfenster und Regeln halten

Folgende Regeln sind zu beachten: Der öffentliche Badebetrieb erfolgt zu bestimmten Zeit-Fenstern. Die Erteilung von Schwimmunterricht hat dabei erste Priorität. Die Nutzung des Bades durch Schulen und Vereine kann nach vorheriger Abstimmung erfolgen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt muss unter 35 bleiben.

Es gelten folgende Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 10 bis 13 Uhr, 14 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag 12 bis 14 Uhr und 15 bis 18 Uhr. Die Rutsche und die Sauna bleiben vorerst geschlossen.

Registrierung über die Luca-App

Bei Eintritt in das Bad muss eine Registrierung über die Luca-App erfolgen. Badegäste, die kein Smartphone haben, können die personenbezogenen Daten für eine mögliche Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt auch ausnahmsweise manuell in einem Formular festgehalten lassen.

Die maximale Anzahl an zeitgleich anwesenden Badegästen ist begrenzt: Wochentags sind es 50 Personen und an Wochenenden 70 Menschen. Sollte diese Zahl erreicht sein, ist kein Einlass mehr ins Badezentrum möglich. Den Anweisungen des Personals haben alle Gäste Folge zu leisten.

Vom Eintritt in das Bad bis zur Umkleidekabine ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach den jeweiligen Nutzungszeiten erfolgt eine Reinigung und Desinfektion des Bades. Die Sammelumkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen. Die Duschräume dürfen nur von maximal drei Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Ausschilderung zur Einhaltung der Mindestabstände ist zu beachten.

Schwimmunterricht hat Priorität

Erst vor gut zwei Wochen hatte die Stadtverwaltung nach Abstimmung mit der Kommunalpolitik entschieden, dass Bad ab Dienstag, 25. Mai, wieder zu öffnen. Zunächst allerdings ausschließlich zur Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen.

Schöningens Bürgermeister hatte dabei angekündigt, den „aufgelaufene Rückstand der Schwimmkurse“ abarbeiten zu wollen (wir berichteten). So sollte die gemeinsam mit dem Verein Guter Zweck entwickelte Aktion „Wassergewöhnung“ nach langer Verzögerung durch die Beschränkungen der Corona-Pandemie starten können.

Eltern von Neugeborenen, die Gutscheine für diese Kurse von der Stadt erhalten haben, können diese nun einlösen. Schöninger Vereine und Schulen, die Interesse haben, Schwimmunterricht im Badezentrum Negenborn zu erteilen, können sich telefonisch bei der Stadt unter der Rufnummer (05352) 512-193 melden, um entsprechenden Nutzungszeiten zu vereinbaren. Auch wer sein Kind zum Seepferdchenkursus oder zum Babyschwimmen anmelden möchte, kann unter dieser Rufnummer Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen.