Schöningen. Das Geld soll für Jugend- oder Sportzwecke oder die Heimatpflege im Bereich Nord-Elm und Schöningen verwendet werden.

Ein Geldvermächtnis von 150.000 Euro zu Gunsten der Bürgerstiftung Ostfalen, das für Jugend- oder Sportzwecke oder die Heimatpflege im Bereich Nord-Elm/Schöningen zu verwenden ist – das ist der letzte Wille eines engagierten Schöningers. Darüber sei die Stiftung am 28. April vom Amtsgericht Helmstedt informiert worden, wie sie jetzt mitteilte.

„Die Freude über diese unerwartete Unterstützung mit einem so hohen Betrag ist natürlich riesig“, machte Geschäftsführerin Kerstin Langenheim deutlich. „Ein wenig traurig sind wir darüber, dass wir den Erblasser zu Lebzeiten nicht kennengelernt haben und ihm nicht persönlich für seine Verbundenheit und Wertschätzung unserer Stiftungsarbeit danken konnten“.

Förderanträge können gestellt werden

Den letzten Wunsch werde die Stiftung sehr gern erfüllen und die Erträge aus der Zuwendung sinnvoll und zielführend für die genannten Zwecke einsetzen. Ein großzügiger und engagierter Mensch werde so in Erinnerung bleiben.

Förderanträge können über das Formular auf der Homepage der Stiftung www.buergerstiftung-ostfalen.de gestellt werden. Dort sind auch die Richtlinien zu finden, die der Förderpraxis der Bürgerstiftung zugrunde liegen.