Helmstedt. Neongelbe Ventilwächter will die Stadt Helmstedt gegen säumige Schuldner einsetzen. Mit dieser Zwangsmaßnahme werden Fahrzeuge stillgelegt.

Künftig werden sie häufiger im Stadtbild zu sehen sein, die neongelben Ventilwächter, die die Stilllegung eines Fahrzeuges dokumentieren. Diese Sicherungs- und Pfändungsmaßnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt Helmstedt soll in den nächsten Wochen zum Einsatz kommen, teilt die Verwaltung mit. Grund dafür sei die stetig steigende Zahl der säumigen Schuldner und die damit verbundenen uneinbringlichen Forderungen gegen säumige Bürger. Das Anbringen des Ventilwächters stelle eine Zwangsmaßnahme dar, die säumige Schuldner zur Zahlung ihrer Rückstände bewegen solle.

Vor dieser Zwangsmaßnahme wird Schuldner mehrfach kontaktiert

„Bevor diese Maßnahme angewendet wird, hat der städtische Vollstreckungsbeamte mehrfache Versuche unternommen, den Schuldner persönlich oder auch schriftlich zu erreichen“, heißt es weiter. Erst wenn diese Maßnahmen nicht griffen, wende die Vollstreckungsbehörde dieses Mittel an. Das Auto des Schuldners werde im Rahmen der Sicherung und Pfändung gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Niedersachsen mit Ventilwächtern blockiert, gepfändet, abgeschleppt und eventuell versteigert. Das Fahrzeug werde hierzu mit einer leuchtenden Warnplakette auf der Front- und Seitenscheibe versehen.

Schuldner wird schriftlich informiert

Der Schuldner werde am gleichen Tag schriftlich über diese Maßnahme informiert. Während der Blockadezeit von drei Tagen könne der Schuldner seine Forderung begleichen. Tue er dies nicht, werde das Fahrzeug versteigert.

Bürgermeister Wittich Schobert betone, so heißt es, dass auf derartige Zwangsmaßnahmen möglichst verzichtet werden solle. Es sei jedoch gegenüber zahlenden Bürgern nicht zu vermitteln, dass der Zahlungsunwillige mit seiner Masche durchkomme. Wer es sich erlauben könne, ein Fahrzeug zu führen, könne auch Bußgelder, Steuern oder Zwangsgelder begleichen. Der Ventilwächter sei eine bundesweit angewendete Zwangsmaßnahme, zu der Interessen- und Fachverbände als wirksames Mittel zur Reduzierung und Verhinderung nicht bezahlter Forderungen rieten.