Helmstedt. Das Amtsgericht Helmstedt hat den Justizbetrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren. Es gelten verschärfte Einlassbedingungen.

Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des so genannten Kontaktverbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Darauf teilt die Helmstedter Richterin Kristin Kaulfuß in einem Schreiben an die Presse mit.

Die Justiz habe zwar den Betrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren: Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet.

Justizministerin Barbara Havliza ließ verlauten: „Auch die Justiz leistet ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“

Das Amtsgericht Helmstedt gibt dazu folgende organisatorischen Hinweise: Das Amtsgericht Helmstedt ist werktags von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist auch die telefonische Erreichbarkeit unter der Telefonnummer (0 53 51) 12 03 0 gewährleistet.

Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen. Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gilt auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.

Das Amtsgericht Helmstedt darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie anberaumt werden. Und es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.