Schöningen. Marcel Meyer hat die erste Festanstellung im Landkreis nach Förderung durch das Teilhabechancengesetz bekommen. Das teilt das Jobcenter mit.

Der 43-jährige Schöninger könne nun nach langer Arbeitslosigkeit beruflich beim Städtischen Betriebshof Schöningen durchstarten.

Meyer sitzt mit seinem Chef Aygün Erarslan, Leiter des Städtischen Betriebshofes Schöningen, dem Bürgermeister Henry Bäsecke und der Jobcenter Geschäftsführerin Heike Bannach am Tisch: „Als man mir gesagt hat, dass ich den Job hier in Festanstellung bekommen habe, konnte ich es mehrere Tage gar nicht glauben. Das war für mich und meine Familie wie ein Sechser im Lotto. Ich bin sehr glücklich“, wird er zitiert.

Meyer sei nach Arbeitslosigkeit seit April 2018 erst über ein Landesförderprogramm und danach im Rahmen des Teilhabechancengesetzes beim Städtischen Betriebshof in Schöningen beschäftigt. Er sei unter anderem für das Rasenmähen, die Grünpflege und den Baumschnitt in Schöningen zuständig. Zum Jahresende sei eine Planstelle beim Betriebshof zur Besetzung ausgeschrieben gewesen. Darauf habe sich Meyer beworben und sie aufgrund seiner guten Arbeitsleistung bekommen. Er sei damit der erste im Landkreis, der nach der Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nun in einer unbefristeten Festanstellung tätig sei.

Bäsecke: „Herr Meyer ist ein sehr guter Mitarbeiter. Wir haben mit ihm zusammen sechs Kollegen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes über das Jobcenter Helmstedt beschäftigt. Jeder leistet sehr gute Arbeit. Dieses Instrument der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen für Langzeitarbeitslose ist eine tolle Möglichkeit für uns und die Menschen, die wir einstellen. Wir sehen es als sozialen Auftrag, auch Menschen eine Chance zu geben, die schon lange aus dem Berufsleben raus sind.“ Er räumt aber auch ein, dass die Einarbeitung mit viel Zeit und Arbeit verbunden sei nach so langer Arbeitslosigkeit. Dennoch gebe es bislang fast nur gute Erfahrungen.

Aygün Erarslan ergänzt: „Herr Meyer leistet hier sehr gute Arbeit. Er ist hochmotiviert, ein offener und ehrlicher Typ und hat sich schnell ins Team eingefügt.“ Insgesamt wurden laut Jobcenter seit Einführung des Gesetzes 71 Menschen damit in Arbeit gebracht worden. Dies sei den Betrieben und Kommunen der Region zu verdanken, die es hervorragend annähmen. Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz ermögliche einen Lohnkostenzuschuss für das Unternehmen. Es gebe zwei Fördermöglichkeiten. Das sei zum einen die ´Teilhabe am Arbeitsmarkt, die Menschen unterstütze, die länger als sechs Jahre im Leistungsbezug seien. Das zweite Förderinstrument sei die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Es unterstütze Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos seien.

Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt könnten 100 Prozent der Lohnkosten für zwei Jahre übernommen werden, in weiteren drei Jahren jeweils zehn Prozent weniger. So könnten Unternehmen die Mitarbeiter ohne finanziellen Druck einarbeiten.