Königslutter. Der Bau- und Umweltausschuss legt eine entsprechende lokale Bauvorschrift fest und einigt sich über Geschosshöhen in Königslutter.

Nach zwei Stunden Beratung und einer Sitzungsunterbrechung einigten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Königslutter über erlaubte Geschosse für das geplante Baugebiet Lutterberg. Es beschloss zudem ein Verbot von Schottergärten. Dieses wird in einer lokalen Bauvorschrift verankert. Umstritten waren neben den Vorgaben für Geschosse auch die Definition des Begriffes Schottergarten sowie die Tragweite der Niedersächsischen Bauordnung.

Am 18. Juni beriet der Ausschuss zuletzt über das neue Baugebiet und forderte seinerzeit Änderungen, die sich in der aktuellen Planung wiederfinden. In einer zerfahrenen Sitzung ging es etwa um Homogenität und Heterogenität, Begriffe, die aus dem Gremium heraus in den Raum gestellt worden waren, wie Grit Bädekerl, zuständig für die Städteplanung, erklärte. Dennoch wollte etwa Bodo Seidenthal (SPD) eine Definition dazu hören. Er stieß sich an diesem Tag an etlichen Begriffen und Rahmenbedingungen, etwa daran, dass man sich dem Willen eines Investors beugen wolle. Bädekerl dazu: „Wenn wir ein Baugebiet ausweisen, müssen wir uns auch am Markt orientieren. Das hat nichts mit dem Willen des Investors zu tun.“