Schöningen. Das Landgericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Das Opfer war zu Beginn des Tatzeitraums 12 Jahre.

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten hat das Landgericht Braunschweig am Montag den 85 Jahre alten Schöninger verurteilt, der sich seit Dezember vergangenen Jahres wegen sexuellen Missbrauchs an einem Schüler in sechs Fällen vor der zweiten Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Daniela Kirchhof verantworten musste (wir berichteten).

Sechs Taten sah das Gericht als erwiesen an: je zweimal Missbrauch eines Kindes, Missbrauch eines Kindes in besonders schwerem Fall und Missbrauch eines Jugendlichen. Das Opfer war in allen Fällen ein zu Beginn des Tatzeitraums Zwölfjähriger. Die Taten hatten sich zwischen den Jahren 2008 und 2013 ereignet. Der heute in einem Seniorenheim lebende Angeklagte hatte sich seinerzeit in seiner damaligen Wohnung in Schöningen dem heute 20-jährigen Opfer genähert und die sexuellen Handlungen an ihm vorgenommen.