Helmstedt. Der Angeklagte wird vom Amtsgericht Helmstedt aufgrund belastender Indizien verurteilt. Er muss für zweieinhalb Jahre in den Maßregelvollzug.

Zwei Jahre und sechs Monate Haft für vorsätzliche Brandstiftung in zwei Fällen – so lautet das Urteil des Amtsgerichtes gegen einen 45-jährigen Helmstedter. Der nun Verurteilte war auf Grund von Zeugenaussagen und wegen seiner Vorgeschichte – in seinem früheren Wohnort Salzwedel wurde auch schon gegen ihn wegen Brandstiftung ermittelt – ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten.

Das Helmstedter Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Andrea Jostschulte hatte trotz des fehlenden eindeutigen Tatnachweises keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der bis zur letzten Sekunde des Prozesses die im zur Last gelegten Taten abstritt und auch wiederholt als Zeugen aussagende Polizisten der Falschaussage bezichtigte sowie ihnen Beweismittelfälschung vorwarf.