Helmstedt. Wo sich früher Naturliebhaber trafen, werden vom Frühjahr an Kinder und Jugendliche im Auftrag der Jugendpflege des Landkreises Helmstedt betreut.

Das ehemalige, am Waldrand gelegene Helmstedter Naturfreundehaus soll als zentrale Inobhutnahmestelle dienen. „Mit der Suche nach einem Betreiber für diese Einrichtung wollen wir im Februar beginnen“, erläutert die Geschäftsbereichsleiterin Jugend der Kreisverwaltung, Christine Klapproth-Hock. Sie hofft, dass der Betreiber bis Ende März gefunden sein wird.

Eine Inobhutnahme ist eine Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befinden. Die Betroffenen sollen in einer sicheren Umgebung (Obhut) vorübergehend untergebracht werden. Neben der unmittelbaren Hilfe geht es auch um Beratung, um die Klärung des weiteren Verbleibs der Betroffenen und um Unterstützungsangebote. Anlässe für eine Inobhutnahme können drohende Gewalt, Anzeichen für Misshandlung oder sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Überforderung der Eltern, Kriminalität sowie Sucht- oder Schul- beziehungsweise Heimprobleme sein.

Die Inobhutnahmestelle – im Landkreis gibt es bislang nichts Vergleichbares – wird auf eine Nutzungsdauer von zunächst zehn Jahren angelegt. Das Haus werde über acht Plätze für eine vorübergehende Unterbringung verfügen, kündigt Christine Klapproth-Hock an. „Der Träger der Einrichtung muss eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr gewährleisten und eine ausreichende Beratungskapazität vorhalten.“

Der Landkreis werde eng mit dem Betreiber zusammenarbeiten, so Klapproth-Hock weiter. „Natürlich kann es vorkommen, dass die betreuten Kinder zu hören sein werden, wenn sie sich im Freien aufhalten“, greift die Geschäftsbereichsleiterin Bedenken auf, die im Vorfeld von Bürgern artikuliert worden sind, die in der Nähe der Einrichtung wohnen. „Das kann aber ehrlich gesagt bei mir Zuhause im Wohnumfeld auch passieren.“ Mit den Anwohnern seien aufklärende Gespräche geführt worden.

Die Lage des ehemaligen Naturfreundehauses am Waldrand sei für die Zwecke einer Inobhutnahmestelle sehr gut geeignet, findet Christine Klapproth-Hock. „Die Kinder stehen da nicht so unter ständiger Beobachtung der Öffentlichkeit.“

Acht bis zehn Wochen, länger sollte ein Aufenthalt in der Inobhutnahme nicht dauern, meint die Expertin der Kreisverwaltung. „Bei einem guten Clearingverfahren sollte nach dieser Zeitspanne klar sein, wie es mit dem Kind oder Jugendlichen weitergeht.“ Lösungen sollten nach Möglichkeit im Dialog mit den Eltern und unter deren Mitwirkung erarbeitet werden. Wege zurück in die Familie gelte es mit den Beteiligten zu finden. „Entscheidend ist, dass es für das Kind die richtige Maßnahme ist“, verdeutlicht Klapproth-Hock. „Während der Inobhutnahme sollen wichtige Bezugspunkte für die Betreuten erhalten bleiben. Das können vertraute Personen sein oder die aktuell besuchte Schule.“