Helmstedt. Die Bewerberliste für die 25 neuen Sozialwohnungen am Langen Steinweg/Ecke Schützenwall in Helmstedt ist seit einiger Zeit geöffnet.

Wer zum Zuge kommen möchte und sich noch nicht als Interessent bei der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft (KWG) gemeldet hat, der sollte dies umgehend tun. Denn die Reihenfolge der Meldungen spielt eine Rolle bei der späteren Vergabe. Voraussetzung für eine Bewerbung: ein Wohnungsberechtigungsschein der Stadt Helmstedt.

Bei diesem Stichwort will KWG-Geschäftsführer Wito Johann sofort mit dem Vorurteil aufräumen, Sozialwohnungen seien nur etwas für Menschen ohne Job oder für eine sozial schwierige Klientel. „Einen Berechtigungsschein können auch Menschen erhalten, die einer Beschäftigung nachgehen“, erläutert Johann. Entscheidend seien die Einkommensgrenzen.

Diese Grenzen nennt die Stadt Helmstedt auf ihrer Internetseite. Für eine Person, egal, ob (geringfügig) beschäftigt oder arbeitsuchend, gilt eine Einkommensgrenze von 17.000 Euro jährlich. Die angemessene Wohnungsgröße für eine Person beträgt maximal 50 Quadratmeter. Ein Haushalt mit zwei Personen darf jährlich bis zu 23.000 Euro verdienen (angemessene Wohnungsgröße bis zu 60 Quadratmeter), bei drei Personen darf der Jahresverdienst maximal 26.000 Euro betragen (angemessene Wohnungsgröße bis zu 75 Quadratmeter. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 3000 Euro und die angemessene Wohnfläche um 10 Quadratmeter.

In den Städten sei die Vermarktung von Sozialwohnungen in der Regel kein Problem, berichtet Johann. „Städte bieten eine ausreichende Anonymität.“ In Dörfern hingegen sei es schwierig, Sozialwohnungen mit geeigneten Mietern zu belegen. „In kleinen Ortschaften besteht oft die Sorge, als Geringverdiener oder Einkommensschwacher leicht erkennbar zu sein“, erzählt Johann aus der Praxis.

Daher habe die KWG mit der Vermietung ihrer zehn neuen Sozialwohnungen in Grasleben ihre Probleme. „Erst zwei Wohnungen sind belegt.“ Mit dem Landkreis wolle die KWG daher demnächst klären, ob einige Wohnungen des Objekts in Grasleben aus der Sozialbindung herausgenommen werden können, um sie auf dem freien Markt anzubieten. „Die Nachfrage ist absolut da“, sagt Johann. Zum Ausgleich müsste die KWG andernorts Wohnungen aus ihrem Bestand in eine Sozialbindung überführen.

Die künftigen Mieter des Wohnkomplexes am Langen Steinweg zahlen 5,60 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. „Ein Betrag, der nach unserer Beobachtung zu hoch sein dürfte für Menschen, die von der Arbeitsverwaltung unterstützt werden. Das Jobcenter würde solch einen Mietpreis wohl kaum akzeptieren“, vermutet Johann. Für Langzeitarbeitslose bleibe oft nur Wohnraum von geringerer Qualität.

In der Helmstedter Kernstadt sei diese Art von Wohnraum zu finden. „Und so beobachten wir seit Jahren einen Zuzug von Hilfeempfängern aus anderen Teilen des Landkreises, die sich am Standort der Arbeitsagentur niederlassen, weil sie meist über kein Auto verfügen.“

Die Sozialwohnungen am Langen Steinweg sollen übrigens im August bezugsfertig sein.