Helmstedt/Grasleben. Eine Senkung der Kreisumlage würde die Genehmigungsfähigkeit des Kreisetats gefährden, sagt Landrat Gerhard Radeck.

„Die Kreisumlage ist kein Ärgernis, wie der Samtgemeindebürgermeister aus Grasleben gegenüber den Helmstedter Nachrichten behauptete, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Finanzierungsinstrument für die Landkreise.“ Mit diesem Statement reagiert Landrat Gerhard Radeck auf unseren Bericht aus dieser Woche, in dem sich Bürgermeister Gero Janze – nicht zum ersten Mal – kritisch zur Kreisumlage geäußert hat.

„Zuletzt wurde in öffentlichen Äußerungen wiederholt der Eindruck erweckt, der Landkreis Helmstedt nehme seinen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden mit der Erhebung der Kreisumlage etwas weg, was ihnen gehöre. Diese Darstellung ist schlicht falsch“, erklärt Radeck in einem Presseschreiben. Die kommunale Selbstverwaltung werde durch Landkreise und Gemeinden wahrgenommen. Die Landkreise würden dabei sowohl staatliche Aufgaben als untere Landesbehörde wie auch kommunale Selbstverwaltungsaufgaben übernehmen. Für die kommunalen Aufgaben seien originär die Gemeinden zuständig. Lediglich für die aufwendigeren Aufgaben, für die die Verwaltungskraft der Gemeinden zu gering sei, sei eine Zuständigkeit des Landkreises gegeben.