“Bei genauer Auslegung wären demzufolge Elektroautos für mich tabu.“

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein? Ich meine den „grauen Lappen“, der Mitte der
80er Jahre von einem kleineren, rosafarbenen Format abgelöst wurde. Eine Besonderheit weist das ältere Exemplar aus, das im Licht aktueller Diskussionen über die Zukunft der Automobil-Industrie aus folgendem Grund kurios erscheint: Mein im Jahr 1982 ausgestellter Führerschein erlaubt mir, „ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse … zu führen.“ Bei genauer Auslegung wären demzufolge Elektroautos für mich tabu. Ob das die Kontrollbeamten wirklich ahnden würden, falls ich auf einen Stromer umsteige? Ein solches Ausmaß an bürokratischem Denken traue ich unseren Behörden dann doch nicht zu. Bis 19. Januar 2033 bleibt mir Bedenkzeit. Dann muss die alte Lizenz gegen ein auf 15 Jahre befristetes Dokument umgeschrieben worden sein.