Schöningen. . Es geht um das neue Wegzeichen der Stadt von Peter Tuma. In dem Markenrechtsstreit lehnen zwei Instanzen die Ansprüche eines Klägers ab.

In einem Rechtsstreit um die Namensrechte „Schöninger Mann“ für das neue Wegzeichen der Stadt Schöningen, die Skulptur des Wolfenbüttler Künstlers Peter Tuma, vermeldet die Stadtverwaltung einen Erfolg: „Die Ansprüche des Klägers wurden in zwei Instanzen abgelehnt“, teilte sie am Donnerstag mit.

Der Leipziger Medienagent und gebürtige Schöninger Dieter Rose beansprucht die Wortmarke „Schöninger Mann“ für Figuren aus unedlen Metallen und Skulpturen aus Metallen für sich. Am 8. Februar dieses Jahres hat er die Wortmarke „Schöninger Mann“ beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, dort wurde sie am 24. April auf ihn als Inhaber ins Markenregister eingetragen. Am 23. Juni hatten Vertreter der gesamten Region das „Schöninger Wegzeichen“ auf dem Burgplatz eingeweiht.