Schöningen. . Zwei Schöninger im Alter von 31 und 29 Jahren sollen am frühen Sonntagmorgen um 4.40 Uhr einen weiteren Automaten in Hötensleben gesprengt haben.

Die Polizei hat am Wochenende in Hötensleben zwei tatverdächtige Schöninger im Alter von 31 und 29 Jahren festgenommen. „Das Duo wurde am frühen Sonntagmorgen um 4.40 Uhr nach dem Aufsprengen eines Zigarettenautomaten in unmittelbarer Nähe des Tatortes gestellt“, teilte Polizeisprecher Sven-Marco Claus am Dienstagnachmittag mit.

Inzwischen habe sich nach weiteren Untersuchungen der Verdacht erhärtet, dass die Beschuldigten auch für die Tat in Schöningen verantwortlich seien. In der Nacht zu vergangenem Donnerstag war dort ein Zigarettenautomat an der Ecke Goethestraße/Gerhart-Hauptmann-Straße gesprengt worden (wir berichteten).

Den Ermittlungen nach erfolgte die Sprengung des Automaten in der Bahnhofstraße in Hötensleben gegen 4.40 Uhr. Anwohner waren durch den lauten Knall aufgeschreckt worden und hatten die Polizei alarmiert.

„Ein in Tatortnähe sichergestellter Rucksack mit Schwarzpulver, Böller und diversen Zigarettenschachteln ließ den Rückschluss auf die Identität des 31-Jährigen zu, der sich noch zusammen mit dem 29-Jährigen im Nahbereich des Tatortes aufhielt“, berichtete der Polizeisprecher.

Am Montag wurden die Wohnungen der beiden Männer in Schöningen durchsucht. Dabei stellte die Polizei weitere Böller sicher.

„Wegen der ähnlichen Vorgehensweise bei den Automaten-Sprengungen waren die Verdächtigen intensiv in den Fokus der Ermittler aus Schöningen geraten, die eng mit der Polizei Magdeburg zusammengearbeitet haben“, erklärte Polizeisprecher Claus.

Die Beamten gehen davon aus, dass bei den beiden Taten ein Gesamtschaden in Höhe von 10 000 Euro angerichtet worden ist. Bislang machten die beiden als drogenabhängig bekannten Tatverdächtigen keine Angaben zu den Tatvorwürfen.

Wegen fehlender Haftgründe sei das Duo am Montag entlassen worden, teilte Claus mit. „Unterdessen konzentrieren sich die Ermittler darauf, ob die Beschuldigten für weitere Taten in Frage kommen.“