Königslutter. . Ein 40-Jähriger muss sich ab Mittwoch, 26. September, vor dem Landgericht in Braunschweig wegen versuchten Mordes verantworten.

Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, in drei Fällen versucht zu haben, Menschen zu töten. Laut Pressemitteilung wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte schuldunfähig war. Er sei aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nach Aufnahme im Psychiatriezentrum Königslutter sei er mit zwei weiteren Patienten in einem Zimmer untergebracht gewesen. Am 8. April, so heißt es in der Pressemitteilung, habe der Beschuldigte sich dazu entschlossen, seine beiden Mitbewohner im Schlaf zu töten. Zunächst habe er mit einer Vierkant-Eisenstange sechs- bis siebenmal auf den Kopf eines schlafenden Mitbewohners geschlagen. Nach dem Aufwachen habe der Geschädigte versucht, sich mit den Händen vor dem Kopf vor weiteren Schlägen zu schützen.

Dennoch habe er zahlreiche Frakturen, Prellungen und Schwellungen erlitten. Er habe operativ versorgt werden müssen. Erst als der Beschuldigte davon ausgegangen sei, den Geschädigten getötet zu haben, habe er von ihm abgelassen. Im Anschluss sei der 40-Jährige dann ans Bett des anderen schlafenden Mitbewohners getreten und habe ihm mit der Eisenstange zwei- bis dreimal auf den Kopf geschlagen. Davon sei der Mann aufgewacht. Zu weiteren Schlägen sei der Angeklagte nicht gekommen, da zwischenzeitlich ein Pfleger den Raum betreten habe. Aber auch das zweite Opfer habe Kopfverletzungen sowie Blutungen erlitten.

Schließlich habe der Angreifer noch den Pfleger töten wollen. Er sei auf ihn zugegangen und habe sinngemäß geäußert: „Ich töte dich, ich bring dich um, ich mach dich fertig“. Trotz der Versuche des Pflegers, dem Angriff zu entgehen, sei es dem Mann gelungen, den Pfleger ebenfalls mit der Eisenstange zu verletzen. Er habe eine stark blutende Platzwunde erlitten. Im weiteren Verlauf habe er den Beschuldigten überwältigen können.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wegen einer schizoaffektiven Störung aufgehoben gewesen sei. Es werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Vier weitere Verhandlungstermine sind angesetzt.