Helmstedt. Ignorieren die Lieferanten die erlaubten Zeiten für den Lieferverkehr in der Helmstedter Fußgängerzone?

Der Lieferverkehr in der Helmstedter Fußgängerzone erfolge „total unkontrolliert“, ärgert sich ein Nutzer unseres Internet-Beschwerdeportals Alarm 38. „Die Lieferfahrzeuge kommen entweder zu früh und stören die Nachtruhe oder aber nach 10 Uhr während der Geschäftszeit“, will der Hinweisgeber beobachtet haben.

Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt, wie es um den Lieferverkehr in der Neumärker Straße bestellt ist und ob es viele Beschwerden gibt? Wann der Lieferverkehr erlaubt ist, das lässt sich den Hinweisschildern am Eingang der Fußgängerzone entnehmen: von 7 bis 10 Uhr und von 19 bis 23 Uhr.

Bei der Stadtverwaltung seien seit langem keine Beschwerden mehr über den Lieferverkehr angekommen, stellte Frank Kemmer vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung einleitend fest. Er räumte ein, dass die Stadt nicht gleich Alarm schlage, wenn die erlaubten Lieferzeiten um 30 Minuten überschritten würden. „Man muss doch bedenken, dass die anliefernden Dienste oft große Touren abzuarbeiten haben. Da kann es sein, dass nicht jede Stadt an jedem Tag pünktlich erreicht wird.“

Verstöße gegen die Regelungen für den Lieferverkehr kann laut Kemmer nicht das Rathaus, sondern nur die Polizei ahnden. Sie sei für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zuständig.

Zum Lieferverkehr gehören auch Geldtransporter oder Arzneimitteldienste. „Wir dulden es, wenn solche Fahrzeuge auch tagsüber die Fußgängerzone ansteuern müssen“, erklärte Kemmer. Wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Außendienst grobe Verstöße beobachten, dann würden sie die Fahrer der Fahrzeuge ansprechen.