Magdeburg. . Der Mann war im März 2017 auf dem abschüssigen und mit Schnee bedecktem Weg bei Schierke auf Gummimatten ausgerutscht und brach sich den Arm.

Die Klage eines Wanderers nach einem Sturz auf einem verschneiten Weg im Oberharz gegen das Land Sachsen-Anhalt ist gerechtfertigt. Der Einzelrichter Christian Löffler fällte am Donnerstag in dem am Magdeburger Landgericht geführten Zivilverfahren ein entsprechendes Grundurteil. Demnach steht dem 79-jährigen Gestürzten dem Grunde nach ein Anspruch zu. Eine genaue Höhe des Schmerzensgeldes legte Löffler in dem "Zwischenurteil" nicht fest.

Der Bauingenieur aus Braunschweig hatte mindestens 7000 Euro gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg prüfe nun das Urteil, sagte Löffler. Sollten sich beide Seiten nicht inzwischen außergerichtlich einigen, werde er im Fall einer Bestätigung durch das OLG die genaue Schmerzensgeldhöhe festlegen. Grundsätzlich ist das Grundurteil per Berufung oder Revision anfechtbar.

Auf Gummimatten ausgerutscht und Arm gebrochen

Der nach eigenen Angaben leidenschaftliche Harz-Wanderer war im März 2017 als Teil einer kleinen Gruppe auf einem abschüssigen und mit Schnee bedecktem Weg bei Schierke auf zwei Gummimatten ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Bei den Matten handelte es sich um zwei etwa zehn Meter lange, ausrangierte Förderbänder aus dem Braunkohletagebau.

Diese sollten nach Auskunft der Nationalparkverwaltung Harz, die das beklagte Land vertritt, aufsteigendes Wasser vom Schnee fernhalten. "Es wurde eine besondere Gefahr eröffnet, mit der man nicht rechnet", erläuterte der Richter. "Diese Bänder sind nicht dafür gedacht, dass man da drüber läuft."

Im Fokus des etwa halbstündigen Zivilverfahrens stand die Frage, inwieweit die Beschilderung in diesem Gebiet ausreichend und richtig und ob der betreffende Wegabschnitt überhaupt für Fußgänger freigegeben war. Laut einer für jeden einsehbaren Übersichtskarte der Parkverwaltung handelt es sich um eine Skating-Loipe, die aus einem Ski-Wanderweg hervorgeht.

"Wenn man dort unterwegs ist, muss man sich damit vertraut machen"

Löffler zufolge gab es, anders als in einer Legende angezeigt, für das "Wintermodul" keine Zusatzschilder mit Verboten oder Hinweise auf Gefahren. "Für den Nutzer ist nicht erkennbar, was er darf und was nicht." Die beklagte Seite wiederum berief sich auf das Nationalparkgesetz, das die Benutzung der Wege mit Blick auf die Sicherheit klar regele, "Wenn man dort unterwegs ist, muss man sich damit vertraut machen", sagte Rechtsanwalt Rüdiger Rumler. dpa