Magdeburg. . Der Mann stürzte auf einem Weg bei Schierke und brach sich den Arm. Vom Land Sachsen-Anhalt will er einen Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Weil er auf einer Wanderung im Oberharz auf schneebedecktem Weg gestürzt ist und sich verletzt hat, fordert ein Mann vom Land Sachsen-Anhalt Schmerzensgeld. Ob diese Forderung rechtens ist, wird an diesem Donnerstag in einem Zivilverfahren am Landgericht Magdeburg entschieden.

Mann brach sich einen Arm

Der Kläger will mindestens 7000 Euro, weil er im März 2017 auf dem abschüssigen Weg bei Schierke auf zwei Gummimatten ausgerutscht ist und sich einen Arm gebrochen hat. Der Weg sei nicht gekennzeichnet gewesen, so der Mann.

Weg war womöglich Loipe

Das Gericht muss vor allem klären, ob es sich bei dem Weg um einen Winterwanderweg oder eine Loipe handelt. Das behauptet die Nationalparkverwaltung Harz, die das Land vertritt. Die Matten seien demnach zum Schutz der Langläufer und als Teil der Streckenpräparation ausgelegt gewesen. dpa