Gifhorn. Der Staatsanwalt warf ihm gefährliche Körperverletzung vor, weil er mit einer Rohrzange auf seine Verflossene eingedroschen haben soll.

Weil er im Streit um die Herausgabe seines Anteils am gemeinsamen Haushalt mit einer Rohrzange auf seine Ex sowie einen ihrer Bekannten einschlug und beide verletzte, musste sich ein 29-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Gifhorner Amtsgericht verantworten.

Als Ersttäter kam er mit sieben Monaten Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, mit einer milden Strafe davon.