Gifhorn. Mit einer gefälschten Gehaltsabrechnung hat ein 24-jähriger Gifhorner versucht einen Kredit bei der Targobank zu erhalten. Deswegen ist sein Vorhaben aufgeflogen.

Wegen versuchtem Kreditbetrugs saß ein 24-jähriger Gifhorner auf der Anklagebank. Er hatte am 27. Oktober 2022 bei der Targobank online versucht einen Kredit in Höhe von 35.000 Euro zu erlangen. Dazu hatte er seine Gehaltsabrechnung gefälscht und sich per Postident-Verfahren in einer Postfiliale identifizieren lassen. Angegeben, so die Anklage, hatte der derzeitige Bürgergeldempfänger damals ein Einkommen in Höhe von 2900 Euro bei einem Arbeitgeber, bei dem er nie gewesen war.

Das Ganze flog auf, die Bank bemerkte den versuchten Betrug rechtzeitig. Der Verteidiger und der Angeklagte stellten die Vorwürfe in Abrede. Sein Mandant habe damals in einem Imbiss gearbeitet und wollte sich einen Gebrauchtwagen kaufen. Ein Arbeitskollege empfahl ihm daraufhin einen Bekannten, der das Ganze regeln sollte. „Mein Mandant hat dann die Originalunterlagen gutgläubig zu diesem Mann geschickt. Aber von 35.000 Euro Kredit war nie die Rede“, erklärte der Anwalt. Zudem wollte er bezahlen, er habe blanko unterschrieben, und nicht alle Unterschriften, die dem Gericht vorlagen, seien von seinem Mandanten.

„Die Unterschriften sehen aber alle identisch aus“, merkte der Richter an, der daraufhin den Angeklagten zehnmal auf einem weißen Papier unterschreiben ließ, um die Unterschriften zu vergleichen. Der ominöse dritte Mann konnte damals von der Polizei nicht ermittelt werden.

Das Postident-Verfahren hat den Angeklagten identifiziert

Der ermittelnde Polizeibeamte sagte aus, dass unter der angebenden Telefonnummer niemand gefunden werden konnte. „Fake-Namen und falsche Personalien sind da nicht unüblich“, erklärte der Beamte. Auf einen „großen Unbekannten“ wollte sich der Richter nicht einlassen. „Damit kommen wir nicht weiter. Der Termin für die Hauptverhandlung steht seit dem 6. September“, sagte der Richter. Zeit genug, um weitere Zeugen anzugeben. Zudem sollte das Geld auf das Konto des Angeklagten fließen. Niemand anderes hätte davon profitiert und daran ein Interesse gehabt, außer der Angeklagte. Außerdem sei er mit dem Postident-Verfahren eindeutig identifiziert worden.

„Der dritte Mann ist unbekannt, das Geld sollte auf das Konto des Angeklagten fließen. Sie hätten profitiert. Kein anderer hätte das Postident-Verfahren durchführen können. Es besteht eine gewisse kriminelle Energie, und es wäre ein hoher Schaden gewesen“, sagte sie und beantragte eine Geldstrafe über 80 Tagessätzen á 10 Euro. „Das wäre richtig, sollte mein Mandant der Täter gewesen sein“, sagte der Anwalt. Allerdings habe es auch einen Rückzahlungswillen gegeben. Daher forderte er einen Freispruch.

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger kündigte an, in der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Urteil nach dem ehemaligen Arbeitskollegen und dem dritten Mann zu suchen.