Gifhorn. Der Planungsausschuss setzt auf eine besondere Form von Nahwärmenetzen. Die Stadt Gifhorn muss sowieso an die Wärmeplanung ran.

Holz- und Pelletsheizungen verbieten! Was im umstrittenen Heizungsgesetz der Ampel erlaubt ist, das noch auf die Billigung des Bundesrats wartet, wollen Gifhorns Grüne in der Stadt auch noch streichen. Diesen Antrag der Ratsfraktion stoppte der Planungsausschuss allerdings am Montag.

Die Idee der Grünen lautete: „Holz-, Holzpelletsheizungen, Gasheizungen oder auch der Anschluss an eine mit biogenen Gasen betriebene Kraft-Wärme-Kopplung werden grundsätzlich ausgeschlossen.“ In Neubaugebieten sollten nur Heizungen mit Erd- oder Umgebungswärme zulässig sein, sprich Wärmepumpen. Das solle mit städtebaulichen Verträgen durchgesetzt werden, also privatrechtlich, weil es als Satzung rechtlich gar nicht geht.

Diesen Passus zog Grünen-Ratsfrau Anke Klitzke nach Auskunft der Stadtverwaltung im Planungsausschuss allerdings zurück.

Kalte Nahwärme? Keine Erfahrungen, aber komplexe Steuerung

Der Kompromiss, dem danach alle Fraktionen außer der AfD zustimmten, macht das Bauen stadtweit allerdings noch einmal dramatisch teurer. Der Auftrag an die Verwaltung, die gerade ins Rathaus eine neue Heizung mit Gaskessel einbauen lässt, lautet demnach: „Für alle in Planung befindlichen und alle künftigen Neubaugebiete ist die Errichtung eines kalten Nahwärmenetzes zu prüfen.“

Ein kaltes Nahwärmenetz? Es soll Quartiere emissionsfrei mit Wärme versorgen. Es kombiniert hauseigene Wärmepumpen mit einem Anschluss an ein Nahwärmenetz. In diesem fließt aber anders als in herkömmlichen Netzen kein wirklich warmes Wasser mehr, sondern allenfalls vorgewärmtes von 8 bis 30 Grad. Auf dieses Temperaturniveau kommt das Netz durch Umgebungswärme oder Abwärme, auf jeden Fall klimaneutral. Die hauseigene Wärmepumpe hebt die Vorlauftemperatur dann auf die in den hauseigenen Leitungen benötigten Gradzahlen.

Das relativ neue System ist EU-weit noch wenig verbreitet. Nachteile sind vergleichsweise hohe Kosten, geringe Praxiserfahrungen sowie teure Investitionen, weil die Übergabestation in der einzelnen Wohnung aufwendig ausfällt. Auch gilt die Regelungstechnik als komplex.

Und die vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung?

Der neue Auftrag kollidiert zudem mit dem gesetzlichen Auftrag an die Stadt, bis Ende 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Abhängig von deren Ergebnissen wirkt sich das Heizungsgesetz des Bundes auf Möglichkeiten und Pflichten von Hausbesitzern und Bauherren aus, ihre Immobilie kostengünstig und klimaneutral zu heizen. Planungs-Chefin Meike Klesen berichtete, dass die Verwaltung mit Kosten von 100.000 Euro für ein Ingenieurbüro rechne. Das Land erstatte in drei Jahresraten rund 80.000 Euro. Erste Daten würden ab Anfang 2024 erhoben.