Gifhorn. Nach der Tierschutz-Diskussion in der jüngsten Gifhorner Kreistagssitzung, hat sich jetzt auch Tierschützerin Vera Steder zu Wort gemeldet.

Während der Einwohnerfragestunde der jüngsten Gifhorner Kreistagssitzung kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Pferdebesitzern und Vertretern des Kreitages. Grund dafür war ein Tagesordnungspunkt, bei dem es um die „Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Tierschutz“ ging. Innerhalb eines Jahres habe der Kreis 150.000 Euro für die Unterbringung, Pflege und tierärtztliche Versorgung von fortgenommenen Tieren ausgegeben und 225 Tiere in seine Obhut genommen.

Die Pferdebesitzer-Bewegung äußerte ihren Unmut über die Anordnungen des Landkreises, protestierten gegen die Beschlagnahmung von Tieren und vermuteten „Schikanen“.

Nun hat sich auch Tierschützerin Vera Steder zu Wort gemeldet. Die langjährige Vorsitzende des Gifhorner Tierschutzvereins und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen stellt klar: „Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, wenn die Veterinärbehörde ein Pferd beschlagnahmt und in seine Obhut nimmt. Insofern hat Landrat Tobias Heilmann diese Maßnahme auch ganz richtig als „worst case“ benannt, das heißt, dass wohl alle Beratungen vonseiten der Behörde und Aufforderungen an die Pferdebesitzer, tierschutzrelevante Missstände zu beheben, erfolglos waren“, fasst die Dalldorferin zusammen. „Und wer sein Pferd zurückhaben will, muss schon willens sein, seiner Sorgfaltspflicht als Eigentümer eines Lebewesens nachzukommen. Glücklicherweise haben wir in Deutschland Gesetze, die Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und schützen.“

Tiere werden durch besondere Gesetze geschützt

Damit spielt sie auf den zweiten Paragrafen des Tierschutzgesetzes an, der fest legt, dass jemand, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss, die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung eines Tieres erforderlich sind. Zudem hat der Gesetzgeber in Paragraf 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch die Vorschrift aufgenommen, dass Tiere keine Sachen und durch besondere Gesetze geschützt sind.

„Es ist geradezu zynisch gegenüber den Pferden, die ihren Besitzern wegen eklatanter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weggenommen wurden, dass Herr Kautzsch das Leid von betroffenen Pferdebesitzern beklagt - sind es doch die Pferde, die in der Vergangenheit gelitten haben. Diesen Pferden ist jedenfalls zu wünschen, dass sie bei verantwortungsvollen Pferdefreunden ein gutes Zuhause gefunden haben“, so Steder weiter.