Gifhorn. Vor allem in Neubaugebieten werden Gartenflächen mit Schotter bedeckt. Wie groß sind die dadurch entstehenden Umweltprobleme für Menschen und Tiere?

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sind im letzten Jahr an den Landrat und die Kreisverwaltung herangetreten, um auf die zunehmende Versteinerung der Vorgärten - gerade in Neubaugebieten - hinzuweisen.

Was ist eigentlich ein Schottergarten?

Ein Schottergarten ist eine großflächig mit kleinen Steinen (Geröll, Kies oder Splitt) bedeckte Gartenfläche, in welcher die Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind. Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor. Oftmals versiegelt eine Folie den darunterliegenden Boden, um den Wuchs von Wild- und Unkräutern zu verhindern.

Welche Folgen kann das haben?

Fakt ist: Schottergärten reduzieren den Wohnkomfort, da sie sich im Sommer sehr stark aufheizen und die Feinstaubbelastung erhöhen. Schallwellen werden nicht geschluckt, sondern zurückgeworfen, wodurch sich die Umgebungslautstärke erhöht. Tieren und Pflanzen bieten sie kaum Lebensraum, und bei Starkregenereignissen kann das Wasser nicht versickern, wodurch es zu Überflutungen und vollgelaufenen Kellern kommt. Ein Umweltproblem für Menschen und Tiere.

Was kann der Landkreis tun?

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 17. Januar klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörden gegen sogenannte „Schottergärten“ bauordnungsrechtlich einschreiten dürfen, denn laut § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Unter Androhung von Zwangsgeld kann ein sog. Rückbaubescheid erlassen, und damit der Rückbau des Schottergartens eingefordert werden.

Der Landkreis Gifhorn setzt zunächst auf Aufklärung und Sensibilisierung. Ab Mitte März 2023 wird ein neuer Flyer zum Thema Schottergärten mit jeder neuen Baugenehmigung verschickt. Darüber hinaus haben sich schon viele Gemeinden und Samtgemeinden bereit erklärt, den neuen Flyer betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer in ihren Gemeindegebieten zukommen zu lassen. In dem Flyer finden sich neben den gesetzlichen Grundlagen, auch ein weiterführender Link zu alternativen Gestaltungsmöglichkeiten für pflegeleichte, naturnahe Vorgärten.

Für Nachfragen stehen Ihnen die Abteilung 8.3 – Bauordnung und Ortsplanung des Landkreises Gifhorn unter bauordnung@gifhorn.de zur Verfügung.

Den Flyer können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link abrufen:https://www.gifhorn.de/fileadmin/eigene_Dateien/Formulare/FB_8/Schottergaerten_Flyer.pdf.