Stüde. Der Rat der Gemeinde Sassenburg beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Bernsteinsee. Ist damit das Thema Dauerwohnen erledigt?

Drei Jahre und drei Monate lief das Bebauungsplanverfahren für das Wochenendhausgebiet am Stüder Bernsteinsee. Binnen noch nicht einmal 30 Minuten hat der Rat der Gemeinde Sassenburg nun einen Schlussstrich gezogen – zumindest vorläufig. Zwar ist nach dem Satzungsbeschluss die baurechtliche Lage neu definiert, doch ganz vom Tisch, so waren sich einige Mitglieder des Rates einig, wird das Thema Dauerwohnen am Bernsteinsee in den nächsten Jahren nicht sein.

Grundfläche darf am Bernsteinsee nur noch 75 Quadratmeter betragen

Mit dem neuen B-Plan soll nun gewährleistet sein, dass die Wochenendhäuser nicht zweckentfremdet werden zum Dauerwohnen. Deshalb beträgt die festgesetzte Grundfläche nicht mehr wie bisher 120 Quadratmeter, sondern nur noch maximal 75 Quadratmeter. Gebaut werden darf maximal eingeschossig, Garagen sind nicht erlaubt. Die Nutzfläche auf dem Grundstück darf höchstens 40 Quadratmeter groß sein, Reihen- und Doppelhäuser sind untersagt.

Klare Vorgaben hat nun auch die Bernsteinsee GmbH, die auf dem Gelände ein Hotel, Restaurant und diverse andere Einrichtungen betreibt. Für diese Bereiche sind Sondergebiete ausgewiesen, die beispielsweise auch den Betrieb von Ferienhäusern zulassen, den Bau von Baum- oder Stelzenhäusern sowie Läden für den täglichen Bedarf, Sport und Freizeitartikel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 300 Quadratmetern.

In der finalen Phase gab es mehrfache Änderungen, zuletzt auch noch nach der öffentlichen Auslegung. Zu den vehementen Kritikern gehört die Bürger-Interessen-Gemeinschaft Sassenburg (BIG), deren Fraktion im Rat geschlossen dagegen stimmte. Stüdes Bürgermeister Tristan Schmidt erinnerte Gemeindebürgermeister Jochen Koslowski an dessen Wahlversprechen einer sozialverträglichen Lösung. Doch durch die B-Plan-Änderung sei der Wert des Eigentums geschmälert worden.

Koslowski verwies auf seinen Nachsatz: „sozialverträglich, aber im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“. Die Gemeinde habe rauf und runter geprüft, was möglich ist, aber sie müsse sich an die übergeordnete Gesetzgebung halten. Er erinnerte an den Bestandsschutz. Es komme niemand, der sagt: „Du musst deine Garage jetzt abreißen.“ Auf der Internetseite der BIG heißt es, der geänderte B-Plan sei nicht gerecht abgewogen. Erneut habe sich die Betreibergesellschaft mit Drohungen gegenüber der Politik durchgesetzt.

Thomas Klopsch (SPD) stimmt nicht mit der eigenen Fraktion

BIG-Fraktionsvorsitzender Andreas Kautzsch kritisierte in der Ratssitzung, dass die seiner Ansicht nach illegale Vermietung von Ferienhäusern jetzt legalisiert werde. Auch sei mit der zweiten B-Planänderung „das Thema Dauerwohnen nicht gelöst“. Dieser Ansicht war auch Thomas Klopsch (SPD), der nicht mit seiner Fraktion stimmte, sondern gegen die zweite Änderung. Er stellte klar: Weder Land noch Landkreis hätten die Gemeinde aufgefordert, den Bebauungsplan zu ändern.

Endlich Ruhe haben wollte Hartmut Viering (AfD), der überraschend für den geänderten Bebauungsplan stimmte, nachdem er ihn in den Sitzungen zuvor abgelehnt hatte. Viering wohnt, wie auch Stüdes Ortsbürgermeister Schmidt, am Bernsteinsee. Dafür interessierte sich in der Einwohnerfragestunde der ehemalige Grußendorfer SPD-Ratsherr Ulrich Albrecht, der nach einem Mitwirkungsverbot bei eigener Betroffenheit fragte. Gemeindebürgermeister Koslowski klärte auf: Es gelte nicht bei Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen wie es der Bebauungsplan ist.