Weyhausen. Diese wichtigen Voraussetzungen müssen Bewerber unbedingt erfüllen.

Das Boldecker Land sucht genauso wie die Samtgemeinde Brome im Auftrag des Landgerichts Braunschweig beziehungsweise des Amtsgerichtes Wolfsburg neue Haupt- und Ersatzschöffen sowie Jugend- und Jugendersatzschöffen für eine bald beginnende fünfjährige Amtsperiode. Das teilen die Verwaltungen in Pressemitteilung und auf ihren Webseiten mit.

Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt, wohnen in einer der beiden Samtgemeinden, haben die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrschen die deutsche Sprache ausreichend. Sie müssen vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst, meinungsstark und überzeugungsfähig sein. Als Jugendschöffe und Jugendersatzschöffe sollten die Bewerber erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden besitzen.

Die Samtgemeinde Boldecker Land sucht sechs Frauen und Männer die ihren Dienst als Schöffe tun wollen, die Samtgemeinde Brome neun. Für die Wahl der Jugendschöffen/Jugendersatzschöffen müssen dem Landkreis Gifhorn mehrere Personen vorgeschlagen werden. Weitere Informationen gibt es in Weyhausen unter (05362) 978132, E-Mail: regina.knoll@boldecker-land.de, und in Brome unter (05833) 84-137. Formulare gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de.