Hankensbüttel. Am Ostrand von Hankensbüttel wird kein Erdöl mehr gefördert. Das Erlaubnisfeld „Bockel-Hankensbüttel I – Verkleinerung’’ ist aufgehoben worden.

Der Insolvenzverwalter der Hermann von Rautenkranz, Internationale Tiefbohr GmbH & Co. KG (ITAG) hat die bergrechtliche Bewilligung „Bockel-Hankensbüttel I – Verkleinerung“ zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen jetzt vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Dies teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Pressemitteilung mit.

Da kein Interesse an einer Übernahme durch anderweitige Unternehmen der Erdölbranche bestand, beantragte der Insolvenzverwalter die Aufhebung der Bergbauberechtigung. Die Bewilligung war zum 1. September 2016 erteilt worden und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 30. November 2026.

In der Gemeinde Hankensbüttel wird seit 2020 kein Erdöl mehr gefördert

Wie die LBEG berichtet, wird in dem vormalig etwa ein Quadratkilometer großen Bewilligungsfeld, das sich in der Gemeinde Hankensbüttel am Ostrand der Ortschaft befand, seit 2020 kein Erdöl mehr gefördert. Die Aufhebung des Bewilligungsfeldes wurde gemäß § 19 Absatz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im November 2022 beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die Aufhebung nun wirksam.

Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier 2 Kohlenwasserstoffe – aufsuchen und gewinnen zu dürfen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungs- und Gewinnungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.