Gifhorn. Gifhorns Landrat appelliert, auch im Freien sorgsam mit der Pandemie umzugehen. Kleine, private Osterfeuer mit geeignetem Brennmaterial sind erlaubt.

Für das Osterfeuer gelten in diesem Jahr laut niedersächsischer Corona-Verordnung keine Infektionsschutzmaßnahmen. Damit kann der traditionelle Brauchtum zwar grundsätzlich stattfinden, die Osterfeuer müssen aber von der jeweiligen Samtgemeinde oder Stadt genehmigt worden sein. Diese reglementieren auch den Umgang mit dem Brauchtumsfeuer.

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Gleichzeitig können Veranstalter wie die Freiwilligen Feuerwehren eigene Maßnahmen wie eine Maskenpflicht oder die 3G-Regel aufstellen. Landrat Tobias Heilmann begrüßt zwar, dass die traditionellen Veranstaltungen als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft abgehalten werden können, appelliert aber aus demselben Grund an Besucher, den Mindestabstand zu wahren und dort, wo es eng wird wie an der Getränke- oder Bratwurstschlange, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Lesen Sie mehr zum Thema: https://www.gifhorner-rundschau.de/gifhorn/kreis/article235061537/Hier-lodern-die-Osterfeuer-im-Landkreis-Gifhorn.html

Wer sein eigenes Osterfeuer im Garten machen will, sollte wissen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen ohne Anmeldung in Niedersachsen seit 2015 verboten ist. Ein kleines, „privates Osterfeuer“ ist in Form einer Feuertonne oder –schale (maximaler Durchmesser ein Meter) auf dem eigenen Grundstück mit geeignetem Brennmaterial aber erlaubt. Größere Feuer müssen von der jeweiligen Gemeinde vorab genehmigt werden.