Gifhorn. Gifhorns Landrat Tobias Heilmann hält den Wegfall vieler Infektionsschutzregeln für unverantwortlich.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen in Niedersachsen seit Sonntag aufgehoben. Dazu gehören die G-Regeln, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen bei Großveranstaltungen. Mit Ablauf der Übergangsfrist gelten fortan nur noch Basismaßnahmen. Die geänderte Corona-Verordnung gilt bis 29. April:

Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen: Für Personal und Besucher gilt ein negativer Test und das Tragen einer FFP2-Maske.

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyse-Einrichtungen & Co: Personal und Patienten müssen eine FFP2-Maske (oder ähnliches Schutzniveau) tragen.

Heime und Tagespflege: FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die Gäste der Tagespflege sind von der Pflicht ausgenommen, sofern alle Gäste entweder geimpft oder genesen sind. Das Personal und Besucher dürfen die Einrichtungen nur mit einem negativen Testnachweis betreten.

Kitas und Schulen: Testpflicht an drei Tagen pro Woche. Für die Schulen wird diese Testpflicht nach den Osterferien ausgeweitet. An den ersten acht Schultagen muss an jedem Präsenztag ein Test gemacht werden.

Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünfte: Jede Person muss bei Erstaufnahme einen Corona-Test machen. Zudem gilt eine Testpflicht von zwei Tests pro Woche. Bewohner und Personal müssen FFP2-Maske tragen. Bewohner mit Erkältungssymptomen müssen getrennt untergebracht werden. Negativer Test in der Einrichtung notwendig.

ÖPNV: Maskenpflicht für alle ab dem 14. Lebensjahr.

Grundsätzlich besteht aber für jeden Betrieb und jeden Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Infektionsschutzmaßnahmen auf Basis des Hausrechts anzuordnen.

Mehr zum Thema:

Hier können Sie sich testen und impfen lassen

Landrat und Gesundheitsamtsleiter appelliert an Bevölkerung, weiterhin vorsichtig zu bleiben und an bisherigen Maßnahmen festzuhalten

Die hält Landrat Tobias Heilmann mit Blick auf die aktuelle Infektionslage für unzureichend. „Ich persönlich bin ein großer Verfechter der individuellen Entscheidungsfreiheit jeder Person. Dennoch sind wir ein sozialer und solidarischer Staat. Die Schutzmaßnahmen in Anbetracht von Rekordwerten bei Neuinfektionen und Hospitalisierungen im öffentlichen Leben nahezu komplett aufzuheben, ist gegenüber der Bevölkerung unverantwortlich. Vor allem diejenigen, die in über zwei Jahren Pandemie alle Maßnahmen diszipliniert mitgetragen und somit der Überlastung des Gesundheitssystems entgegengewirkt haben, setzen wir nun einer unnötigen Infektionsgefahr aus“, wird der Landrat zitiert.

„Auch, wenn es keine gesetzliche Handhabe mehr zur Durchsetzung der bewährten Maßnahmen gibt, haben Abstands- und Hygieneregeln, die medizinischen Masken sowie die Corona-Impfung hauptverantwortlich zur Infektionsvermeidung beigetragen“, appelliert Amtsarzt Josef Kraft eindringlich an die Bürger im Kreis Gifhorn und warnt vor zu großer Sorglosigkeit. „Aus Sicht der Kreisverwaltung ist es daher – insbesondere in Zeiten eines extrem dynamischen Infektionsgeschehens – nur konsequent und sinnvoll, zum Eigen- und Fremdschutz an diesen wirksamen Maßnahmen festzuhalten.“

Kreis macht von Hausrecht Gebrauch: Zutritt zu Kreishäusern nur mit Maske und 3G-Nachweis

Der Verwaltungsvorstand um Landrat Tobias Heilmann jedenfalls macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hat sich jedenfalls entschieden, dass der Zutritt zu den Kreishäusern auf unbestimmte Zeit nur mit einer FFP2-Maske möglich ist. Ferner gilt nach wie vor auch die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. „Wir sind für das Wohlergehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Gleichzeitig möchten wir, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in unseren Häusern sicher fühlen.“