Müden. Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Müden in betroffen. Der Kreis richtet Schutz- und Überwachungszonen ein.

Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Müden ist nach Angaben des Landkreises Gifhorn die sogenannte Geflügelpest festgestellt worden. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, sei eine Schutzzone und ein Überwachungsgebiet eingerichtet worden, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten, teilte der Kreis in einer Pressemitteilung am Dienstag mit. Der Fall ist dem Kreis seit Montag bekannt.

Kreis richtet Schutzzone und erstellt dafür eine Allgemeinverfügung

Die Schutzzone rund um den betroffenen Hof hat demnach einen Radius von rund drei, die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern. In Ergänzung zu der Schutz- und Überwachungszone wurden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Gifhorn erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht – nachzulesen auch unter: www.gifhorn.de/derlandkreis/amtsblatt/

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs. (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, müsse dies schnellstens nachgeholt werden, erklärt der Landkreis. Ansprechpartner sei hier das Veterinäramt (Tel. 05371/82-391). Wichtig ist auch vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung bestehe im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.

In den letzten Tagen hatten auch andere Kreise und Städte aus Sorge vor der Ausbreitung der Tierseuche eine allgemeine Stallpflicht angeordnet, darunter auch die Stadt Wolfsburg.