Gifhorn. 377 der 673 Anträge wurden positiv beschieden, auch bei 80 der 310 gab es grünes Licht. Die Gifhorner SoVD-Chefin rät bei Fragen zu einem Besuch.

„Ansprüche auf soziale Leistungen zu haben, heißt nicht immer, diese auch tatsächlich zu erhalten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter, Renten- beziehungsweise Krankenkassen oder Ämter für Soziales Fehler bei der Bearbeitung und Gewährung von berechtigten Leistungen machen“, wird Christine Scholz, Juristin und Leiterin des SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn, bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2020 per Mitteilung. Leidtragende dieses Fehlverhaltens von sozialen Leistungserbringern seien Menschen mit Behinderung, Arbeitsuchende, Erkrankte sowie Rentner. „Wir helfen anspruchsberechtigten Menschen, in dem wir sie bei der Einforderung ihrer Rechte aktiv von der Antragstellung und nötigenfalls bis zum Verfahren vor den Sozialgerichten unterstützen und vertreten.“

Wie wichtig es ist, sich in sozial-rechtlichen Belangen kompetente Unterstützung zu holen, zeigen nachfolgende Zahlen: Im Jahr 2020 wurden im Kreisverband Gifhorn 673 Anträge und 310 Widersprüche geführt. Überwiegend handelte es sich dabei um Schwerbehindertenverfahren und Rentenverfahren. Von den Anträgen wurden hierbei 377 und von den Widersprüchen 80 positiv beschieden. Insgesamt hat der SoVD im vergangenen Jahr 820.736,09 Euro für seine Mitglieder erstritten. Dies sind sowohl Einmalzahlungen oder Nachzahlungen als auch laufende Zahlungen, zu denen etwa Rentenzahlungen, Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Zahlungen, Arbeitslosengeld und mehr gehören. „Es lohnt sich also, bei negativen Bescheiden von sozialen Leistungserbringern genau hinzuschauen und diese vom Experten prüfen zu lassen“, so Scholz.