Gifhorn. Bei Wehren muss in Präsenz getagt werden, wenn der Ortsbrandmeister gewählt wird. Für Vereine und Verbände ermöglicht der Gesetzgeber Spielräume.
Ganz schwierige Zeiten für Jahresversammlungen auch in Gifhorn
Von Reiner Albring
Gifhorn. Bei Wehren muss in Präsenz getagt werden, wenn der Ortsbrandmeister gewählt wird. Für Vereine und Verbände ermöglicht der Gesetzgeber Spielräume.
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