Gifhorn. Es gilt Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Gebieten des Landkreises.

Wegen der Ausbreitung der Geflügelpest erlässt der Landkreis Gifhorn zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der Geflügelbestände, wie der Landkreis mitteilt. Die Allgemeinverfügungen traten demnach am Sonntag, 22. November, in Kraft und gelten für kommerzielle Geflügelzüchter und private Vogelhalter. Zum einen wird eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Gebieten des Landkreises Gifhorn ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um die Bereiche rund um den Tankumsee, um die Zuckerteiche bei Meine und entlang der Oker bis zum Zusammenfluss mit der Aller sowie ab dem Zusammenfluss entlang der Aller bis zur Kreisgrenze nach Celle.

Verschärftere Hygienemaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1000 Tieren

Zum anderen werden verschärftere Hygienemaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1000 Tieren angeordnet. Für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren gelten bereits schärfere Hygieneregelungen. Die Hygienemaßnahmen müssen im gesamten Landkreis eingehalten werden. „Wenn sich die Betriebe konsequent an die Vorgaben halten, können wir verhindern, dass die Geflügelpest dem Landkreis erreicht“, sagt Landrat Dr. Andreas Ebel. Werden tote Wildvögel gefunden, können diese dem Veterinäramt unter (05371) 82391 oder veterinaeramt@gifhorn.de gemeldet werden. Weitere Infos: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/amtliche-bekanntmachungen/