Sassenburg. Die Landesbehörde hat die Genehmigung für den „Sonderlandeplatz Stüde-Bernsteinsee“ erteilt.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Hannover hat am vergangenen Freitag die Genehmigung zur „Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes für besondere Zwecke – Sonderlandeplatz Stüde-Bernsteinsee“ zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln am Tag erteilt. Das teilte die Gemeinde Sassenburg am Dienstagabend mit.

Damit seien auf diesem Landeplatz folgende Luftfahrzeuge zugelassen: Flugzeuge bis 2 T Höchstabflugmasse; Segelflugzeuge; Motorsegler; Freiballone; Luftsportgeräte (außer Sprungfallschirme).

Nutzung nur von Mitgliedern des Aero-Clubs Wolfsburg

Aufgrund der Bürgereinwände habe die Genehmigungsbehörde verfügt, dass „der Landeplatz grundsätzlich nur der Nutzung durch die Mitglieder des Aero-Club Wolfsburg dient. Andere Flüge bedürfen der vorherigen Genehmigung des Landeplatzbetreibers.“

Die Genehmigung liegt in der Verwaltung aus

Die Genehmigung wird laut Verwaltung in der Zeit vom 7. bis 21. August in der Sassenburg öffentlich bekanntgemacht und in der Gemeindeverwaltung in Westerbeck ausgelegt. Die Einsichtnahme sei jederzeit während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich, also montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Die Verwaltung bittet darum, dass Interessierte einen Termin zur Einsichtnahme abstimmen – unter (05371) 688-34 oder -0.