Gifhorn. Gerade zur Osterzeit wird kontrolliert. Zudem rät sie dringend davon ab, Feuerkörbe anzuzünden, um Einsätze für die Feuerwehr zu vermeiden.

Die Stadt hat eine Ordnungsverfügung erlassen, die jegliches offene Feuer in Gifhorn und den Ortsteilen untersagt. Damit ist jede Form von privatem Osterfeuer verboten, dasselbe gilt für Lagerfeuer im privaten Umfeld und in der Natur.

Mit dieser Ordnungsverfügung soll die Brandgefahr reduziert werden, so dass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ihre Kräfte auf die derzeit wichtigen und notwendigen Einsätze konzentrieren können und das Ansteckungsrisiko für alle Hilfsorganisationen so gering wie möglich gehalten wird, begründet die Stadt diesen Schritt.

Das Ordnungsamt werde vor allem während der Osterfeiertage kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden. Auch wenn das Anzünden von Feuerkörben und Feuerschalen nicht verboten ist, rät Ordnungsamtsleiterin Babette Kutrib eindringlich davon ab, damit auch hier keine Einsätze für die Feuerwehr verursacht werden.

Vor einer Woche habe die Feuerwehr zweimal ausrücken müssen, weil die Nutzung von Feuerschalen außer Kontrolle geraten war, so die Stadt weiter.

Und betont: Niedersachsenweit ist das Verbrennen von Grünschnitt und Gartenabfällen verboten. Es muss kompostiert werden.