Gifhorn. Der Stadtrat machte mit dem Satzungsbeschluss den Weg frei, dass Vergnügungsstätten im „Gewerbegebiet Eyßelheideweg“ in Einzelfällen erlaubt sind.
Gifhorn prüft jetzt Bauantrag des Investors für Disco
Von Daniela König
Gifhorn. Der Stadtrat machte mit dem Satzungsbeschluss den Weg frei, dass Vergnügungsstätten im „Gewerbegebiet Eyßelheideweg“ in Einzelfällen erlaubt sind.
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