Gifhorn. Bauherren verstoßen mit Steinflächen gegen die Bauordnung. Noch drückt die Stadtverwaltung die Augen zu.

Gifhorner Hausbesitzer und Bauherren müssen die in jüngster Zeit vor allem in Neubaugebieten angelegten Schottergärten in absehbarer Zeit abräumen und als grüne Gartenfläche gestalten. Steingärten, die die Stadt im Ortsrecht aufgrund der Entwicklungen wie am II. und III. Koppelweg oder im jüngsten Abschnitt der BGS-Siedlung per Bebauungsplan künftig ausschließt, verstoßen gegen übergeordnetes Recht der niedersächsischen Bauordnung.