Bergfeld. Die Bergfelderin Sybille Schnehage unterliegt vor dem Bundesverwaltungsgericht und behält ihren Sperrvermerk für Reisen nach Afghanistan im Pass.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat am Mittwoch entschieden, dass der Sperrvermerk im Reisepass der Bergfelderin Sybille Schnehage rechtens ist. Dieser Sperrvermerk soll eine Ausreise nach Afghanistan verhindern.

In dem Urteilsspruch heißt es: „Die zuständige Passbehörde kann den Geltungsbereich eines Passes im Hinblick auf die Ausreise in ein Land beschränken, wenn in diesem das konkret und individuell auf den Passinhaber bezogene Risiko einer Entführung besteht und mit einer anschließenden Erpressung der Bundesrepublik Deutschland durch die Entführer zu rechnen ist.“