Gifhorn. . Beim Aufräumen des Hauses seines verstorbenen Vaters hat ein Mann hochexplosive Pikrinsäure entdeckt. Die Polizei hat das Haus evakuiert.

Die Polizei hat am Mittwochvormittag zu einem Einfamilienhaus in die Straße Im Freitagsmoor einen Spezialtrupp zur Beseitigung gefährlicher Stoffe geschickt. Der Grund: Beim Aufräumen des Hauses seines verstorbenen Vaters hat der Sohn hochexplosive Pikrinsäure entdeckt. Das teilte Polizeisprecherin Manuela Hahne mit.

Der Vater sei Werkstoffkundler gewesen, sagt der 46-jährige Sohn auf Anfrage unserer Zeitung vor Ort. Im Anbau des Hauses, in dem noch die 80-jährige Mutter wohnt, habe er deshalb etliche, unterschiedliche Chemikalien aufbewahrt – insgesamt rund 100 Kilogramm. Nach dem Tod des Vaters habe der Sohn die Sammlung auflösen wollen und das Schadstoffmobil von Remondis gerufen.

Das Entsorgungsunternehmen habe vor etwa drei Wochen alle Stoffe mitgenommen – bis auf die Pikrinsäure, von der 200 Gramm in trockener Form vorlagen. Genau dieser Zustand macht die Chemikalie so gefährlich. Das war Remondis zu heikel.

„Es ist reibungs- und stoßempfindlich. Wenn da irgendwas gegen kommt, geht das in die Luft“, sagt der Sohn der Hauseigentümerin, der sich über die Gefahr des Fundes erst durch das Entsorgungsunternehmen im Klaren wurde.

Der 46-Jährige habe am Mittwochvormittag die Polizei gerufen, damit der gefährliche Stoff endgültig beseitigt werde. Die wiederum zog Delaborierer des Landeskriminalamtes hinzu, die aus Hannover anreisten und laut einem Beamten der Polizeiinspektion Gifhorn innerhalb von zwei Minuten dafür sorgten, dass der trockene Stoff flüssig und damit unschädlich wurde. Nun kann die Säure fachgerecht entsorgt werden.

Pikrinsäure wurde während der beiden Weltkriege unter anderem als Detonationsstoff von Granaten verwendet. Sie wurde und wird aber auch zum Färben verschiedener Materialien, in Laboren auch zum Nachweis von Aromaten und industriell zum Ätzen metallischer Oberflächen genutzt. Nichtsdestotrotz ist der Stoff, der leuchtend gelbe blatt- oder prismaförmige Kristalle bildet, für Privatpersonen nach dem Sprengstoffgesetz zumindest in trockener Form erlaubnispflichtig.