Das Amtsgericht Gifhorn verurteilt beide wegen gemeinschaftlichem Handels mit Drogen zu Geldstrafen.

Gifhorn. Marihuana im Wert von 400 Euro brachte zwei 24 und 27 Jahre alte Gifhorner auf die Anklagebank. Eine Polizeistreife fand die Drogen im Handschuhfach eines Autos. Wegen gemeinschaftlichem Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilte der Strafrichter sie zu Geldstrafen.

Schauplatz des Geschehens war die Braunschweiger Straße. An einer dortigen Abzweigung versperrte das Auto der Angeklagten der Polizei im November 2018 den Weg. Dabei wollen die Beamten gesehen haben, wie etwas aus dem Beifahrerfenster gereicht wurde, bevor fünf Passanten, die davor standen, beim Auftauchen der Polizei schnell das Weite suchten. Bei der Durchsuchung des Wagens, entdeckten die Beamten unter dem Beifahrersitz einen 20-Euro-Schein sowie 40 Gramm Marihuana im Handschuhfach. Für die Anklage ein klarer Fall, für den Verteidiger des 27-Jährigen nicht. „Mein Mandant hatte noch nie etwas mit Drogen zu tun“, erklärte er und schilderte den Sachverhalt anders. Demnach soll der Mitfahrer seinen Mandanten gebeten haben, am Straßenrand zu halten. „Ich habe nicht gewusst, dass er sich Drogen kaufen will“, sagte der 27-Jährige. Gleichsam räumte sein Mitangeklagter ein, dass er an einem in der Drogenszene bekannten Ort 1,8 Gramm Marihuana gekauft hatte. „Als die Polizei kam, hat der Verkäufer den Stoff durch das offene Fenster ins Handschuhfach gepackt“, erklärte er, verstrickte sich in der folgenden Befragung durch den Richter aber in Widersprüche und weigerte sich die weiteren Beteiligten zu nennen. Zwei Polizeibeamte schilderten im Zeugenstand, dass etwas aus dem Auto heraus jedoch nichts herein gereicht wurde. „Damit sind die Einlassungen der Angeklagten widerlegt“, erläuterte der Richter, nachdem er den zweimal vorbestraften Beifahrer zu 3500 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Der bislang nicht vorbestrafte Fahrer, für den sein Verteidiger Freispruch gefordert hatte, soll 600 Euro zahlen.