Gifhorn. . Ob und wie oft in der Gifhorner Wohngruppe kontrolliert wurde, wertet die Behörde anhand von Archivakten derzeit aus.

Nach den Missbrauchsvorfällen in einer Gifhorner Wohngruppe meldet sich nun auch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu Wort. Als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist es für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und für die Beratung der Träger zuständig. Der Behörde zufolge war in der betroffenen Wohngruppe, die inzwischen geschlossen ist, auch ein Mädchen mit Behinderung. Ob dort Kinder mit traumatischen Erlebnissen untergebracht waren, dazu habe sie keine Informationen.

Regelmäßig kontrolliert werden die Einrichtungen mit Wohngruppen nach dem Sozialgesetzbuch VIII ohne Anlass nicht. In Einzelfällen werde geprüft, ob eine erteilte Betriebserlaubnis weiter bestehen darf. „Das örtliche Jugendamt und ein zentraler Träger der freien Jugendhilfe – wenn der Träger diesem angehört – sollen an den örtlichen Prüfungen beteiligt werden“, so Sprecher Michael Haase. Davon unabhängig fänden Vor-Ort-Besuche an Standorten der Einrichtungen statt – in der Regel etwa dann, wenn der Träger räumliche oder personelle Veränderungen plant.