Brome. Ein Ehepaar hatte das Gebäude ohne Baugenehmigung zu stark verändert. Der Kreis hatte den Abriss verfügt – mit Recht, entschied der Richter.

. Der Anbau eines Ehepaars in der Samtgemeinde Brome muss weg, er hätte so nie errichtet werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch entschieden. Damit ist eine Rentnerin vor Gericht gescheitert, die gegen die Beseitigungsverfügung des Landkreises geklagt hatte.

Sie und ihr Ehemann hatten das Grundstück samt Haupt- und Nebengebäude im Jahr 2013 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Auch der minderjährige Enkel wurde als Eigentümer eingetragen. Um den Bau den Bedürfnissen des stark pflegebedürftigen und immobilen Mannes barrierefrei anzupassen, nahmen sie einige bauliche Veränderungen vor, darunter auch neue Fenster und neue Zwischenwände. Vor allem am Dachstuhl wurde viel verändert, weil ein Sturm erhebliche Schäden angerichtet hatte, berichtete der Ehemann.